Keine Datenschutz-Erklärung?

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass eine fehlende Datenschutz-Erklärung auf einer Webseite abmahnfähig ist (Az.6 U 121/15). Heißt: Wenn ein Webseiten-Betreiber über ein Kontaktformular Informationen über den Seitenbesucher einfordert, muss auch darüber aufgeklärt werden, wozu diese Daten erhoben werden und was weiter damit geschieht. Zudem muss ein jederzeitiges Widerrufsrecht hinsichtlich der Datenspeicherung eingeräumt werden. Tipp: Im Zweifel einen Profi fragen – Ihr Anwalt hilft Ihnen bestimmt weiter.

Ende des „Update-Kinos“ für Windows 7

Wer kennt das nicht: Nach einer Installation von Windows 7 nimmt der Update-Download kein Ende. Die Zahl der notwendigen Updates hat sich zwischenzeitlich auf weit über 200 summiert.

Abhilfe schafft das neu von Microsoft bereitgestellte „Convenience Update“. Dieses Update-Paket beinhaltet alle Einzel-Updates von Februar 2011 bis einschließlich April 2016. Neben der immensen Zeitersparnis gehören Abbrüche aufgrund zu vieler anstehender Updates der Vergangenheit an.