Die Pflicht zur Archivierung von E-Mails besteht schon lange – nun werden die letzten Schlupflöcher geschlossen. Ab dem 1. Januar 2017 greifen die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen“ (GoBD) in vollem Umfang. Es ist jedoch nicht mit einer einfachen Datensicherung oder dem Ausdruck von E-Mails getan: Wichtig ist die „revisionssichere Archivierung“, heißt, Mails müssen unveränderlich abgelegt werden. Das gilt für alle ein- und ausgehenden E-Mails, die in Verbindung mit digital abgewickelten Geschäften stehen: Angebot, Auftragsbestätigungen, Rechnungen etc.
Ihr Steuerberater wird Ihnen hierzu mehr sagen und Sie auch über eventuelle Konsequenzen aufklären können. Wie Sie die überflüssige Archivierung von z. B. Spam-Mails oder privaten Mails vermeiden können, erfahren Sie bei uns: Wir haben das Know-how und die perfekte Lösung für die revisionssichere Archivierung im Angebot.