GoBD – Verschärfung der Pflicht zur E-Mail-Archivierung

Die Pflicht zur Archivierung von E-Mails besteht schon lange – nun werden die letzten Schlupflöcher geschlossen. Ab dem 1. Januar 2017 greifen die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen“ (GoBD) in vollem Umfang. Es ist jedoch nicht mit einer einfachen Datensicherung oder dem Ausdruck von E-Mails getan: Wichtig ist die „revisionssichere Archivierung“, heißt, Mails müssen unveränderlich abgelegt werden. Das gilt für alle ein- und ausgehenden E-Mails, die in Verbindung mit digital abgewickelten Geschäften stehen: Angebot, Auftragsbestätigungen, Rechnungen etc.
Ihr Steuerberater wird Ihnen hierzu mehr sagen und Sie auch über eventuelle Konsequenzen aufklären können. Wie Sie die überflüssige Archivierung von z. B. Spam-Mails oder privaten Mails vermeiden können, erfahren Sie bei uns: Wir haben das Know-how und die perfekte Lösung für die revisionssichere Archivierung im Angebot.

 

Verlängerung für Windows 7 Professional

Microsoft hat die Frist verlängert: War es ursprünglich nur bis zum 31.10.2016 erlaubt, PCs mit Windows 7 vorzuinstallieren, hat Microsoft das Recht für OEM-Hersteller kurzfristig um 1 Jahr bis zum 31.10.2017 verlängert. Es handelt sich weiterhin um ein Downgrade von Windows 10 Professional; das heißt, das Recht auf den Upgrade bleibt bestehen.

Windows 10 Upgrade – es geht noch kostenlos!

Wir haben es getestet: Auch nach dem Stichtag-Datum ist der legale Update auf Windows10 (noch!) möglich. Nähere Hinweise siehe weiter unten im Blog-Beitrag vom 24.09.2016.
Fraglich ist, was nach dem 1.11.2016 passiert, wenn die Downgrade-Berechtigung von Windows 10 erlischt; danach darf der Handel keine Systeme mehr mit vorinstalliertem Windows 7 ausliefern.

Kostenloses Upgrade auf Windows 10 weiterhin möglich?

Eigentlich sollte die Möglichkeit zum kostenlosen Upgrade auf Windows 10 nur bis zum 29.07.2016 bestehen – nun tauchen in verschiedenen Medien Tipps auf, wie der Upgrade auch weiterhin möglich sein soll – legal! Wir haben’s noch nicht probiert, werden das aber noch im September nachholen. Wer’s selbst probieren möchte: Auf heise.de gibt es einen interessanten Link mit Tipps hierzu.

Neuer Verschlüsselungstrojaner!

Kaum scheinen die Verschlüsselungstrojaner im Griff zu sein, geht es schon wieder los: Mit Fantom betritt ein neuer Erpressungs-Trojaner die Bühne. Er tarnt sich als wichtiges Windows-Update , verschlüsselt jedoch tatsächlich das System. Die gute Nachricht: Die meisten Virenscanner erkennen und beseitigen Fantom – siehe auch diesen Artikel bei n-tv.

Bei der Gelegenheit: Wie aktuell ist Ihr Virenscanner?

Auf Windows 10 umgestellt – und jetzt?

Auf Windows 10 umgestellt, aber unzufrieden? Für 4 Wochen kann man wieder zurück auf das vorherige Betriebssystem. Das geht unter Windows 10 über Einstellungen / Update und Sicherheit / Wiederherstellung. Dort gibt es den Punkt „Zu Windows xx zurückkehren“ (xx steht für das vorherige Betriebssystem).

Wer mehr wissen möchte: Bei deskmodder.de gibt es weitergehende Tipps.